Werftarbeiter, Hafenverwaltung und Meeresumwelt haben ein gemeinsames Problem :
TBT – ein Gift, das alle schädigt...
Autoren: IG Metall Arbeitskreis "Andere nützliche Produkte", Bürgerhaus Bremen-Vegesack
Die giftigen Organozinn-Verbindungen, um die es im folgenden geht, stammen ganz überwiegend aus Schiffsboden-Anstrichen. Die bekannteste und wohl auch am meisten verbreitete derartige Verbindung, das Tributylzinn, hat denn auch den Farben beziehungsweise dem ganzen Streit um sie ihr chemisches Kürzel als Kennzeichen aufgedrückt: TBT. Die Farben werden, kurz gesagt, als sogenannte »Anti-Foulings« eingesetzt, als Anstriche, deren Giftgehalt den Bewuchs der Schiffsböden mit Algen oder Seepocken verhindern oder abbremsen soll – denn dieser Bewuchs beeinträchtigt das Fahrverhalten der Schiffe so stark, daß es betriebswirtschaftlich durch Verlangsamung oder höheren Treibstoffverbrauch meßbar ist. Und TBT ist erheblich kostengünstiger, als den Schiffsbodenbewuchs in regelmäßigen Abständen im Dock von Hand (oder Maschine) entfernen zu lassen. TBT ist aber seit Jahren umstritten, weil es die Meeresorganismen schwer schädigt (1).
Problematisch ist allerdings, daß
die Verwendung von TBT derzeit fast ausschließlich aus Sicht des
Meeresumweltschutzes diskutiert wird. Dabei sind zinnorganische Farben
mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Werften seit vielen
Jahren heftig umstritten. Aufgrund der extremen Giftigkeit dieser Farben
weigern sich reguläre Stammbelegschaften seit längerem strikt,
TBT-haltige Unterwasseranstriche zu verarbeiten. Mittlerweile werden in
allen norddeutschen Werftstandorten sowohl die reinigenden Strahl- als
auch die erneuernden Farbspritz-Arbeiten ausschließlich an Fremdfirmen
vergeben, die Erledigung findet außerhalb der normalen Arbeitszeiten
statt. Im übrigen entsteht durch diese Arbeiten immer auch eine hohe
Umgebungsbelastung durch Windverdriftung von Partikeln und Farbnebeln.
In Bremerhaven hat das in der Vergangenheit schon den betroffenen Mammut-Autoverlader
Egon H. Harms in erfolgreichen Harnisch gebracht: Wegen der möglichen
und regreßfähigen Lack-Beeinträchtigung seiner zwischengelagerten
Import- und Export-Neuautos werden bei bestimmten Windverhältnissen
auf den angrenzenden Werftbereichen keine Farb- und Strahlarbeiten mehr
durchgeführt.
Im übrigen beschränkt sich
die momentane Diskussion in Bremerhaven lediglich auf Verminderung TBT-haltiger
Abschwemmungen aus den Werftbereichen in die Hafenbecken und keineswegs
auf ein umfassendes Verbot der Anwendung dieser Schiffsanstriche bei Neubauten
und Reparaturen oder gar auf zügige Anwendung emissionsärmerer
Techniken für Strahl- und Farbarbeiten. Denn eines darf nicht übersehen
werden: TBT gerät nicht nur im Werftbereich ins Wasser und damit ins
Sediment, sondern die TBT-haltigen Unterwasseranstriche von Seeschiffen
sind so »zusammengemischt«, daß sie kontinuierlich den
bewuchsverhindernden Giftstoff an die angrenzende Wasserschicht abgeben.
Die meisten modernen zinnorganischen
Antifouling-Anstriche sind so aufgebaut, daß sich der aufgetragene
Farbfilm am Seewasser anlöst, um mit der durch die Fahrgeschwindigkeit
auftretenden Reibung zur glatten Fläche poliert zu werden. Diese speziellen
Anstriche werden daher auch als »selbstpolierend« (engl.: SPC
= self polishing Copolymer) bezeichnet. Während der gesamten Lebenszeit
der Farbe auf dem Schiffsrumpf wird der Wirkstoff in den umgebenden Wasserfilm
freigesetzt, damit die an der Schiffswand sich eventuell festsetzenden
Meeresorganismen über das sich stetig lösende Gift abgetötet
beziehungsweise verscheucht werden. Damit ist jedes Handelsschiff auch
eine ständige TBT-Quelle, egal, ob es im Hafen liegt oder durchs Meer
schippert.
Nur einen weltweiten Bann für
TBT-haltige Schiffsanstriche zu fordern, wäre allerdings angesichts
der Fülle von weiteren Giftstoffen, die beim Bau und beim täglichen
Betrieb von Seeschiffen in die Umwelt freigesetzt werden, zu kurz gegriffen.
Das Thema Schiffsanstriche bedarf einer etwas umfassenderen Behandlung.
Schiffsanstriche ....
TBT-haltige Unterwasseranstriche
bilden nur einen kleinen Ausschnitt aus der Palette aller möglichen
Farben, die zur Konservierung und Schutzes des Schiffs von innen wie außen
gegenüber dem aggressiven Salzwasser, der salzhaltigen und vom Schornsteinrauch
durchsetzten Luft, aggressiven Treibstoffen und aggressiver Ladung eingesetzt
werden. Schiffsanstriche sind sehr vielfältig und unterscheiden sich
in ihrer Zusammensetzung je nach Anwendungsart, Herstellerfirma und Herstellungsland.
Allen gemeinsam ist die Eigenschaft, Metalloberflächen vor Korrosion
und Abrieb zu schützen (für die nichtmetallischen Werkstoffe
an Bord eines Schiffes gibt es natürlich ebenfalls unzählige
besondere Farbanstriche). Ohne irgendwie geartete Behandlung waren schon
die alten Holzschiffe schnell verrottet. Weil Metalle vor allem über
elektrischen Ladungsaustausch mit Luft und Salzwasser korrodieren, und
weil ein Schiff aus hunderten von verschiedenen Metallen und Nichtmetallen
besteht, haben sich im Laufe der Jahre hochkomplexe Systeme von Farbanstrichen
und elektrisch/physikalischen Schutzvorrichtungen entwickelt.
Für den immer im Vordergrund
stehenden Korrosionsschutz des Schiffskörpers, seiner Leitungssysteme
und seiner Auf- und Innenbauten (inklusive der Schiffsschraube) gibt es
vor allem zwei Varianten:
- Passiver Korrosionsschutz des Schiffsrumpfes.
Hier wird über die Anbringung von Zink- bzw. Aluminium-Opferanoden
unterhalb der Wasserlinie die Eigenschaft von Metallen ausgenutzt, vom
edleren zum unedleren Metall elektrische Ströme fließen zu lassen,
bei denen das unedelste Metall an das wässrige Milieu abgibt. Über
Zink-/Aluminium-Opferanoden erfolgt also ein steter und immerwährender
Abtrag von Zink oder Aluminium ins Meerwasser, um zu verhindern, daß
andere Metallteile des Schiffes korrodieren. Der mit dieser Methode verbundene
ständige Eintrag ins Meerwasser – Zink und auch Aluminium sind giftige
Stoffe – kann vermieden werden über
- aktiven Korrosionsschutz:
Hier wird mittels kontrollierter Stromabgabe über elektrische Kathoden
und Meßfühler an die Metallteile der Hülle (oder der Ballast-
und Ladetanks oder bestimmter Leitungssysteme) erreicht, daß die
Metalle nicht über den Kontakt mit dem Seewasser korrodieren (rosten).
Für dieses aktive Korrosionsschutzverfahren wurden wiederum spezielle
Farben entwickelt. Schiffsfarbanstriche bestehen meist aus mehreren Schichten.
Die unterste Schicht bilden sogenannte Shop-Primer (Grundierungen), die
bereits auf die Schiffbauplatten aufgebracht werden, damit die nicht schon
während des Baus rosten. Alle bearbeiteten Roh-Teile müssen nach
dem Schleifen, Brennen oder Schweißen wieder mit einem Primer oder
einem Ersatzanstrich versehen werden. Auf diesen Primer wird nach Fertigstellung
des jeweiligen Segments entweder ein einfacher oder ein doppelter Anstrich,
im Unterwasserbereich des Rumpfes auf eine solche Schicht der spezielle
Unterwasseranstrich aufgebracht. Für Ballasttanks, die ständig
mit Seewasser in Kontakt sind, oder für Laderäume, Ladetanks,
die ständig mit Ladegut in Kontakt sind, wird ebenfalls ein besonderer
Anstrich auf die Grundierung aufgebracht. Daneben gibt es noch eine Vielzahl
von weiteren Spezialanstrichen. Beim Brennen, Schweißen, Flexen und
Strahlen solchermaßen behandelter Oberflächen entstehen eine
Vielzahl hoch giftiger Substanzen. Die einzelnen Farben sind komplexe Gemische
und können nicht beliebig mit anderen Farben als Vor-, Nach- oder
Endanstrich kombiniert werden. Je nach Anwendungsart handelt es sich bei
den Schiffsanstrichen um Mehr-Komponenten Farben, das heißt, die
Farben werden vor der Verarbeitung mit einem Härter beziehungsweise
je nach Bedarf mit weiteren Zusatzstoffen gemischt. Um bei Mehrfach-Anstrichen
die Deckungsintensität besser kontrollieren zu können, empfehlen
die Klassifizierungsgesellschaften unterschiedliche Färbungen. Ziel
aller Forschung und Entwicklung sind Farben auf Wasserbasis mit niedrigem
Lösemittelanteil und oberflächentolerant, das heißt, sie
sollen auch auf nur vorgesäuberte alte Farbschichten auftragbar sein.
Ein besonderes Problem stellt nämlich
die Vorbehandlung der zu streichenden Flächen dar. Fast alle Farbhersteller
stellen Mindestanforderungen an den Zustand der zu beschichtenden Metalloberflächen.
Die blank geputzten Metalle müssen zudem salz- und fettfrei sein,
damit sich beim Farbspritzen keine Hohlräume zwischen Metallstruktur
und Farbfilm bilden können. Das verbreitete Verfahren des Sand/Quarzstrahlens
– oft werden auch billigere Schlackerückstände aus der Metallverhüttung
verwendet – gerät mehr und mehr in Verruf wegen hoher gesundheitlicher
sowie Umgebungs-Belastungen (Verdriftung, Abfallprobleme). Mittlerweile
gibt es verschiedene Ersatzverfahren für das Sandstrahlen, beispielsweise
Wasserstrahlverfahren mit hohem Druck, die aufgrund von Umweltauflagen
auf einigen Werften bereits angewandt werden. Seit vielen Jahren gibt es
harte Auseinandersetzungen zwischen den Arbeitssicherheitsabteilungen der
verschiedenen Werften (angestiftet durch stete Beschwerden der Arbeitnehmervertreter)
und den internationalen Farbenherstellern. Gegenstand ist die interessante
Frage, welche Rezepturen und Inhaltsstoffe im Einzelnen mit welchen Lösemitteln
kombiniert in den verschiedenen Rumpf-, Decks-, Maschinenraum- und Laderaum/Ladetank-Anstrichen
enthalten sind, und was bei den verschiedensten Kombinationen der Farben
untereinander beim Schweißen, Brennen, Schleifen oder gar Strahlen
für Schadstoffe frei werden können. Immerhin müssen die
Farbenhersteller (und nicht nur sie) für jedes ihrer Produkte umfangreiche
Datensicherheitsblätter mitliefern, auf denen Angaben zu giftigen
und krebserregenden Inhaltsstoffen mitsamt Schutzvorschriften und Behandlungsanweisungen
für den akuten Vergiftungsfall gemacht werden.
Vielfältige Verbindungen
Für die Werftarbeiter ist dieses
Thema von höchstem Interesse. Zum einen wird immer irgendwo gerade
mal farbgespritzt oder gestrahlt. Während der betreffende Kollege
mit einer persönlichen Schutzausrüstung versehen ist, sind in
seiner Nähe arbeitende Kollegen dem Over-Spray (Feinstpartikel-Aerosol-Nebel)
schutzlos ausgeliefert. Zum anderen müssen oft bereits gestrichene
Flächen erneut bearbeitet werden, etwa nach Schweißen, Brennen,
Flexen, Schleifen, Bekleben, Abdichten oder Verfugen. Hier werden die aberwitzigsten
Verbindungen aus den Farben wieder freigesetzt oder sie entstehen beim
Schweißen und Brennen in der Rauche völlig neu. Aus dieser Sicht
sind die TBT-haltigen Unterwasseranstriche natürlich von erheblichem
Belang, aber letztlich nur eine giftige Farbe unter vielen.
Ein Blick auf die Palette der Pigmente,
Bindemittel und Trägersubstanzen mit den dazu gehörigen Lösemitteln,
Härtern und Stoppern enthüllt, was das Chemikerherz höher
und den Blick des Toxikologen düsterer werden läßt (siehe
nebenstehenden Kasten). Ein großer Teil der krebserregenden Inhaltsstoffe
von Farben und Lösemitteln ist mittlerweile in der BRD, der EU, Japan
oder den USA mit so hohen Auflagen verbunden (zum Beispiel Zinkchromate,
Teere, chlorierte Lösemittel, Isocyanate), daß Alternativen
angeboten werden. Stark gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe sind
aber in den heutigen Farben nach wie vor vorhanden, so daß die ständig
anfallenden Farb- und Strahlarbeiten auf den hiesigen Werften – wie erwähnt
– meist an Fremdfirmen mit »internationaler« Arbeitnehmerschaft
vergeben und möglichst nur außerhalb der normalen Arbeitsbereiche
oder Arbeitszeiten durchgeführt werden.
Ähnlich wie in anderen »dirty
industries« hat in jüngerer Vergangenheit auch im Schiffbau
und in der Schiffahrt eine Flucht vor Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften
sowie vor drohenden Umweltauflagen in der BRD und der EU, eine Flucht in
Billig-Reparatur- und -Produktionsländer stattgefunden. Nach bekanntem
Muster wird von der Schifffahrtsindustrie nun gegen allfällige Bemühungen
auf Seiten der EU oder der BRD mit dem Argument gekontert, diese Arbeits-
oder Umweltschutzauflagen würden die Wettbewerbsposition sowohl der
EU-Werftstandorte als auch der EU-Handelsschiffsflotte gefährden.
Nach dem Motto »aus den Augen, aus dem Sinn« werden so auch die Auswirkungen von TBT auf Meereslebewesen heruntergespielt. Zwar kann sich die Schiffahrtsindustrie damit anfreunden, Küstenschiffahrt und Fähren auf TBT-freie Antifoulingfarben umzustellen (austauscharme Gewässer, Landnähe, Tourismus usw.), für Hochseefrachter und vor allem für schnelle Container im Sprung von Kontinent zu Kontinent aber solle TBT weiter eingesetzt werden. Schließlich bremse der Rumpfbewuchs ohne TBT-Farben erheblich die Fahrgeschwindigkeit, was automatisch zu einem höheren Treibstoffverbrauch und zu höherem Ausstoß des »Klima-Killers« Kohlendioxid (CO2) führe.
Nur Druck zählt
Weder die Gefährlichkeit von
TBT für Meereslebewesen und Mensch noch die Unhaltbarkeit der Verfeuerung
von zum Teil abenteuerlichen Schwerölgemischen (2) ohne jeden Filteranlage
vorm Schornstein werden dabei von der Schiffahrtslobby »gewürdigt«,
nur der internationale, nationale oder regionale Druck zählt. So darf
nicht vergessen werden, daß es beispielsweise in Japan vor allem
die Küstenfischer und Muschelzüchter waren, die bereits vor Jahren
den japanischen Schiffbauverband zu einer Selbstbeschränkung in der
Anwendung von TBT innerhalb japanischer Küstengewässer brachten.
Daß es mittlerweile etliche Alternativen zu TBT gibt, die nur ein
bißchen teurer sowie weniger und anders giftig sind, beschreiben
die einschlägigen Branchenzeitschriften mit wiederkehrender Regelmäßigkeit.
Aber Schiffahrt ist nun mal trotz aller Beweglichkeit des Einzelobjekts
ein in Struktur und Denken sehr konservatives Geschäft. Bei der Auseinandersetzung
um die Verklappung von TBT-haltigen Baggerschlämmen in Bremerhaven
und anderswo geht es um weit mehr, als nur den ortsansässigen Werften
Schuld in die Schuhe zu schieben und ein paar Abscheideanlagen mehr zu
errichten. Es geht um eine Entgiftung der in der Öffentlichkeit immer
als besonders umweltverträglich dargestellten Schiffahrt. Es sind
vor allem die Ausflaggungen in Billig- und Zweitregister sowie die Verschiebung
von Neubau, Reparatur, Umbau und Abwracken in »Billiglohnländer«,
die eine Entwicklung und auch internationale Durchsetzung von sozial- und
umweltverträglicheren Normen bei Bau und Betrieb von Schiffen behindern.
Im Gegensatz zu den skandinavischen
Ländern, die sich wesentlich offensiver um die Auswirkungen des Baus
und Betriebs von Schiffen auf Mensch und Umwelt kümmern, dümpelt
in der BRD die innovative Forschung im Bereich Schiffahrt und Schiffbau
seit vielen Jahren vor sich hin.
Während beispielsweise in Norwegen
das 1992 begonnene Forschungsvorhaben »Green Ship« von Regierung
und ansässiger Schiffbauindustrie um Reduzierung von Schornstein-
und Ladungsgase bemüht ist, während Dänen, Norweger und
Schweden den heimischen Flotten Auflagen machen, im Ostseebereich auf TBT-haltige
Schiffsanstriche weitgehend zu verzichten, beschäftigen sich die deutschen
Reeder seit geraumer Zeit lieber mit gewinnbringenden Schiffsfinanzierungsfonds
als Steuerabschreibungs-Möglichkeit für Besserverdiener, um mit
den eingesammelten Steuerfluchtgeldern vor allem in Polen und Korea einen
weitreichenden Schiffbauboom anzufachen. Aber das ist wieder ein anderes
dunkles Kapitel deutscher Schiffbau- und Schiffahrtsgeschichte.
Weitere Artikel zum Thema:
1) s. a. WATERKANT, Heft 1 / 1996, S. 36 ff.
2) siehe auch WATERKANT, Heft 2 / 1996, S. 17 ff und Heft 3 / 1996, S. 19 ff.
Kasten 1:
Tributylzinn-Verbindungen
Organische Zinnverbindungen sind sehr giftig. Sie werden vorwiegend als biozide Wirkstoffe eingesetzt. Die gebräuchlichsten Vertreter sind TBTO (Tributylzinnoxid), TBTB (Tributylzinnbenzoal) und TBT-Naphtanat. Neben d+er Verwendung als Antifouling-Farben im Schiffsbereich und der Desinfektion industrieller Kühlwasseranlagen, kommen sie als Pflanzenschutzmittel sowie als Materialschutz (z.B. in Holzschutzmitteln, Feuchtraumfarben, Fugenfüller, in Teppichen, Textilien, Dachbedeckungen) bzw. auch als Weichmacher in PVC zum vielfältigen Einsatz. Besonders geschätzt wird u.a. die Schimmelfestigkeit sowie die Verhinderung einer Besiedlung behandelter Oberflächen mit Algen und anderen Mikroorganismen im feucht-wässrigen Milieu.
Organische Zinnverbindungen sind
biologisch abbaubar, je nach Lage der Dinge (Anteil von Sauerstoff im Medium)
weisen sie eine Halbwertzeit von einigen Tagen (bei guter Sauerstoffversorgung
des Mediums) bis weit über 10 Jahren (unter anaeroben Bedingungen
z.B. in Sedimenten) auf. Dabei ergeben sich unterschiedliche ebenfalls
giftige Abbauprodukte (Di- und Monobutyl-Verbindungen), die im allgemeinen
als Zinn ges. (Sn ges.) zusammengefaßt werden. Erst in den letzten
15 Jahren hat sich die Analytik zinnorganischer Verbindungen soweit verbessert,
daß in den Medien Wasser, Luft und Sediment Konzentrationen bis in
den Nanogramm- bzw. Mikrogrammbereich gemessen werden können.
Die tödliche akute orale Dosis,
ermittelt an Ratten beträgt: für TBTO: LD50 = 127 mg/kg Körpergewicht.
Zinnverbindungen schädigen schon in geringsten Konzentrationen die
menschliche Gesundheit, dies ist auch der Grund für den sehr niedrigen
MAK-Wert (= maximale Arbeitsplatzkonzentration) für TBTO von 0,05
mg/m3 (= 0,0021 ml/m3). In geschlossenen und schlecht gelüfteten Räumen
führt das stete Ausgasen von TBT aus behandelten Materialien zu dauerhaften
und hohen Raumluftbelastungen, entsprechend niedrig sind die MIK-Werte
(maximale Innenraumluftkonzentration).
Akute Einwirkungen beim Menschen
werden als Muskelschwäche, Störungen im Ablauf und Zusammenhang
der Muskelbewegungen, Muskelzittern, epileptiforme Krämpfe, Lähmungen
der Extremitäten, allgemeine Depression, verlangsamte Herztätigkeit,
unregelmäßige Atmung, Kollapsneigung, Bewußtlosigkeit,
Atemlähmung beschrieben. Eine Hautreaktion kann bei empfindlichen
Personen auftreten, insbesondere bei heißem Wetter. Ein Einatmen
der Dämpfe kann zusätzlich zu Nasenbluten führen. In der
Literatur liegen nur spärliche Hinweise vor auf differenzierte Vergiftungserscheinungen,
auch die chronischen Wirkungen sind noch relativ unerforscht, sie werden
in der Literatur als unspezifische Allgemeinerscheinungen bzw. Beeinträchtigungen
des Immunssystems beschrieben.
Aufgrund der hohen Wirksamkeit von
Organozinn-Verbindungen auf Meereslebewesen und der bereits Anfang der
80er nachgewiesenen hormonellen Wirkung bis zur Sterilität (Imposex)
bei Muscheln und Schnecken haben weltweit viele Staaten 1990 ein Verbot
zur Anwendung organozinnhaltiger Anstriche für Schiffe unter 25 Metern
ausgesprochen. Für Handelsschiffe - die von dem Anwendungsverbot ausgenommen
waren - erließen einzelne Staaten Sonderbeschränkungen auf maximale
Freisetzungsraten von TBT aus Unterwasser-Schiffsanstrichen. So setzten
z.B. die USA, Australien, Neuseeland eine Höchstfreisetzungsrate von
4 bzw. 5 Microgramm pro Quadratzentimeter pro Tag für Handelsschiffe
fest, Japan schrieb darüber hinaus die ausschließliche Verwendung
TBT-freier Schiffsanstriche in seichten Küstengewässern vor.
Schweden schreibt für Schiffe unter Schwedischer Flagge die Verwendung
TBT-freier Anstriche vor.
Zur Zeit gibt es, angeregt durch
stattliche und nichtstaatliche Organisationen, wieder eine intensive Diskussion
auch in der IMO um einen weltweiten Bann dieser TBT-haltigen Farben, einige
Staaten haben nationale bzw. regionale Alleingänge angekündigt,
wenn von der IMO bis Ende 1997 keine verbindlichen Regelungen für
einen Ausstieg vereinbart werden.
Kasten 2
Spektrum der eingesetzten Gifte bei Unterwasseranstrichen (TBT u.a.)
Laut Angaben von Farbenhersteller wurden folgende Verbindungen in den letzten 20 Jahren (Handelsschiffbau als auch Yachtbau) als Antifoulingmittel verwandt. Aus diesen Herstellerangaben wird deutlich, daß die Konzentrationen der zinnorganischen Verbindungen in den sogenannten Antifouling-Anstrichen nicht unerheblich sind. Die meisten modernen zinnorganischen Antifouling-Anstriche sind zudem so aufgebaut, daß sich der aufgetragene Farbfilm am Seewasser anlöst, um mit der durch die Fahrgeschwindigkeit auftretenden Reibung zur glatten Fläche poliert zu werden, diese speziellen Anstriche werden auch als "selbstpolierend" (engl.: SPC = self polishing Copolymer) bezeichnet. Während der gesamten Lebenszeit der Farbe auf dem Schiffsrumpf wird der Wirkstoff in den umgebenden Wasserfilm freigesetzt, damit die an der Schiffswand sich eventuell festsetzenden Meeresorganismen über das sich stetig lösende Gift abgetötet bzw. verscheucht werden.
| Wirkstoff | Einsatzmenge in Gew.% |
| Tributylzinnoxid | 0-15 % |
| Tributylzinnfluorid | 0-15 % |
| Triphenylzinnfluorid | 0-15 % |
| Triphenylzinnchlorid | 0-15 % |
| Triphenylzinnhydroxid | 0-10 % |
| Triphenylbleiacetat | 0-10 % |
| Tributylzinnoleat | 0-5 % |
| Tributylzinntetrachlorphtalat | 0-15 % |
| Tributylzinn-Polymethacrylat | 0-15 % |
| Methyl-thio-butylamino- | |
| cyclopropylamino-triazin | 0-5 % |
| Kupferoxydol (Cu2O) | 0-50 % |
| Kupferrhodanid | 0-40 % |
| Kupfer-Metallpulver | 0-40 % |
| Zinkoxid (ZnO) | 0-20 % |
Quelle: Diverse Farbenhersteller
Kasten 3:
Internationale Regelungen für die Verwendung von TBT in Schifssanstrichen
| Kanada: | - Registrierung aller Antifoulings |
| - Verbot von TBT-haltigen Antifoulings auf Schiffen unter 25 Metern | |
| - Maximale Freisetzungsrate von TBT = 4 µg / cm2 / d (d = Tag) | |
| - Maximale Freisetzungsrate von Kupfer 40 µg / cm2 / d |
| USA: | - Registrierung aller Antifoulings |
| - Verbot von TBT-haltigen Antifoulings auf Schiffen unter 25 Metern | |
| - Maximale Freisetzungsrate von TBT = 4 µg / cm2 / d | |
| In einigen Häfen der USA sind Antifoulingwaschwässer wie "Gefahrstoffe" zu behandeln |
| Japan: | Empfehlung des Ministeriums für Transport und Fischerei und der Vereinigung der |
| japanischen Werften von 1992: | |
| - TBT-haltige Antifoulings sollen in Japan nicht mehr zur Anwendung kommen. Ausnahme: Aluminiumschiffe |
| Australien: | - Registrierung aller Antifoulings |
| - Verbot von TBT-haltigen Antifoulings auf Schiffen unter 25 Metern | |
| - Maximale Freisetzungsrate von TBT = 5 µg / cm2 / d (d = Tag) |
| Neuseeland: | - Registrierung aller Antifoulings |
| - Verbot der Anwendung von TBT |
| EU: | - Registrierung aller Antifoulings nach der "EU biocidal product directive" |
| - Verbot von TBT-haltigen Antifoulings auf Schiffen unter 25 Metern |
| Schweden: | Empfehlung (von wem?): Keine TBT-haltigen Antifoulings auf allen Schiffen die ausschließlich in der Ostsee verkehren |
| - Verbot von TBT-haltigen Antifoulings auf allen Schiffen, die auf den Süßwasserseen und dem Bottnischen Meerbusen verkehren | |
| - Maximale Freisetzungsrate von TBT = 4 µg / cm2 / d |
| Deutschland: | Werften: abgewaschene, abgestrahlte und abgebürstete Antifoulings sind einzusammeln und wie Gefahrgut zu entsorgen (dies gilt auch für Großbritanien und Holland) |
Kasten 4:
TBT-freie Schiffsanstriche:
Die Alternativen reichen über den Rückgriff auf sich aus der Farbe auslösende giftige Kupferoxyd-Anteile (Segelschiffe früherer Zeiten wurden mit Kupferplatten ausgerüstet, die Hölzer u.a. mit Pech, Schießpulver, Kupfer und Arsen getränkt - d.h. auch die alten Holzsegler entsprachen in keinster Weise einer ungiftigen Schiffahrt für Mensch und Kreatur) in der Kombination neuerer rascher zerfallender Pestizide bis hin zur elektrisch leitenden Schiffsanstrichen, die über einen raschen Wechsel der Gleichstromspannung ständig an den Bordwänden Chlor, Chlorsauerstoffionen und Sauerstoff freisetzen. Vor allem die aggressiven Chlor-Sauerstoff Ionen (ClO)- wirken gegen ein Aufsitzen von Wasserorganismen. Nach Herstellerangaben reiche es dabei aus, wenn ständig ein dünner Film von 50 bis 100 Micrometer aufrecht erhalten wird. Wenn die (ClO)- -Ionen sich von der positiv geladenen Außenheut entfernen, so die Herstellerangaben, reagieren sie schnell mit anderen Bestandteilen des Seewassers und das Seewasser würde nicht umweltschädlich belastet.
Ob tatsächlich die letztere Methode der Weisheit tollster Schluß ist, sei dahin gestellt. Zumindest ist es fragwürdig, alle Schiffswände der Weltmeere in kleine elektrolytische Chlorproduzenten zu verwandeln, wobei eine Giftigkeit der elektrisch leitenden Farben ebenfalls zu berücksichtigen ist. So beschreibt ein japanischer Hersteller folgende Zusammensetzung des leitfähigen Unterwasseranstrichs:
Aufgrund der extremen Preisgestaltung in Schiffahrt und Schiffbau kommt es nicht zur Weiterentwicklung und flächendeckenden Anwendung mechanischer Bewuchsentferner in Kombination mit schlecht haftenden Oberflächenanstrichen, auch wenn es eine Reihe von Beispielen gibt, wie eine schnelle und gründliche Reinigung des Unterwasserbereiches zu erreichen ist. Aus der Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, die diese Farben herstellen und verarbeiten müssen, wäre die Verwendung ungiftiger Anstriche sowie ungiftiger Schiffsstähle in Kombination mit mechanischer Bewuchsentfernung die beste Lösung.